Häufig gestellte Fragen:

1. Wann darf keine Wellnessmassage/ oder Anwendung gemacht werden?

Kontraindikationen Wellnessmassagen

Bei den Kontraindikationen kommt es immer auf die Art und den Einzelfall an.

Es gibt bestimmte Erkrankungen oder auch vorübergehende Umstände, bei denen absolut keine Wellnessmassage durchgeführt werden darf. Sie schädigt dann die Gesundheit!

Sollte es sich um eine ansteckende Krankheit handeln, besteht sogar das Risiko, dass sie sich auf den Wellnessmasseur überträgt! 

Aber es gibt auch Kontraindikationen bei denen nur bestimmte Massagen ausgeschlossen sind, oder die Massage angepasst wird, indem man z.B. einen bestimmten Bereich auslässt.

Beispiel: Sollten sie eine akute Hauterkrankung an den Füßen haben, führen wir keine Fußmassage durch.

Es spricht jedoch nichts gegen eine Rückenmassage!

Deshalb ist es wichtig, dass Sie beim ersten Termin unseren Gesundheitsfragebogen ausfüllen und uns später über Veränderungen informieren! 

Sollten Sie sich unsicher sein, dann fragen Sie auch bitte, vor der Terminbuchung, Ihren Arzt oder Therapeuten!

Wir behalten uns das Recht vor Ihnen eine Alternative anzubieten und ggf. die Behandlung abzubrechen, falls es Kontraindikationen gibt, bei denen die Massage/ Anwendung nicht möglich ist.

Bei Fragen sind wir für Sie da und beraten Sie gerne, welche Ihre passende "Wellness-Auszeit" ist!


Bei folgenden Erkrankungen/ Umständen darf keine Wellness-Massage/ Anwendung durchgeführt werden oder nur nach Absprache)

  • Akute bakterielle oder virale Infektionen
  • Akute Schmerzen z.B. Hexenschuss
  • Schmerzen unbekannter Herkunft
  • Entzündungen aller Art: Fieber, Haut, Blase, Nieren, Knochen...
  • Hauterkrankungen: offene Wunden, Ekzeme, Verbrennung, Sonnenbrand, Haut- u. Nagelpilz, starke Akne...
  • Nach frischen Operationen
  • Krebs, Tumore, während einer Strahlen-/ Chemotherapie
  • Unverheilte Knochenbrüche
  • Schweren Herz- und Kreislauf-Erkrankungen
  • Blutgerinnungsstörungen (z.B. durch Medikamente)
  • Akute und unverheilte Muskel-, Band-, und Sehnenverletzungen
  • Gefäßerkrankungen: Starke Krampfadern, Neigung zu Thrombosen, Venenentzündungen...
  • Akute Bandscheibenvorfälle und Verletzungen an der Wirbelsäule
  • Schwere psychische Erkrankungen
  • Schwere neurologische Erkrankungen: Epilepsie...
  • Schwangerschaft
  • Multiple Sklerose
  • Osteoporose
  • Diabetes
  • Asthma
  • Berauschter oder alkoholisierter Zustand 
  • Allergien auf die eingesetzten Produkte (Bitte achten Sie bei der Auswahl darauf!)

!Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Sollten Sie eine Erkrankung haben die nicht aufgeführt ist und unsicher sein, fragen Sie bei uns und Ihren behandelnden Arzt nach!


Kontraindikationen Ohrkerzen (BIOSUN-Ohrkerzen)

Ohrkerzen dürfen nicht angewendet werden bei:
  • Schwangeren
  • Epileptikern
  • Diabetiker
  • Entzündungen, Ekzeme oder Verletzungen in den Ohren und um deren Umgebung
  • Geplatztes oder perforiertes Trommelfell
  • Ohrinfektion (auch bei Medikation)
  • Implantiertes Hörgerät oder Paukenröhrchen
  • Akuten oder nur kürzlich zurückliegenden Nacken- oder Kopfverletzungen
  • Akuter Migräne
  • Schwere Herz-Kreislauferkrankungen
  • Störungen des Nervensystems
  • Allergien gegen die eingesetzten Produkte

Auch hier gilt: Fragen Sie bitte bei ihrem Arzt nach, falls Sie sich unsicher sein sollten, ob bei Ihnen

zur Steigerung des Wohlbefindens, die Ohrkerzenmassage angewendet werden kann.


Kontraindikationen Aromaöle

Kontraindikation Aromaöle:

Aromaöle sind hochkonzentrierte Substanzen, die nicht leichtsinnig angewendet werden dürfen und auch nicht für jeden geeignet sind! Bitte informieren Sie sich genau!

Achtung:

  • Schwangere, Stillende, Babys, Kleinkinder
  • Akute infektiöse und entzündliche Erkrankungen, Fieber
  • Epileptiker
  • Asthmatiker
  • Allergiker
  • Menschen mit Bluthochdruck 
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Schwerkranke 
  • Menschen die sich in einer homöopathischen Behandlung befinden
  • Menschen die regelmäßig Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen!